Zollkosten sind steuerliche Nebenleistungen. Sie werden zusätzlich zu den gegebenenfalls bereits angefallenen Ein- und Ausfuhrabgaben erhoben.
Nachnahmegebühren sind eine Zusatzleistung nach dem Prinzip "Ware gegen Geld". Wenn der Absender diese Dienstleistung wählt, händigt der Lieferant die Sendung nur gegen Bezahlung aus.