Mit der persönlichen ETH-Karte bzw. Postabholkarte erhalten die bevollmächtigten Personen die Abholberechtigung und dafür den uneingeschränkten Zugang zum entsprechenden Postfach. Nur noch die Öffnung des Postfachs mittels ETH-Karte / Postabholkarte wird elektronisch dokumentiert, die Quittierung einzelner Sendungen durch die Unterschrift des Abholers entfällt. Die Öffnung des Postfaches mit der ETH Karte / Postabholkarte ersetzt somit die Unterschrift.
Füllen Sie dazu die "Vollmacht Postabholung mit Karte für die Postfachanlagen der ETH" aus und senden das Formular an den Campus Info Zentrum (campusinfo_hg@services.ethz.ch) oder der Campus Info Hönggerberg (campusinfo_hil@services.ethz.ch.) Danach werden Sie von uns über das weiter Vorgehen informiert.
Vollmacht Postabholung mit Karte für die Postfachanlagen der ETH